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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RehaMedia Handelsgesellschaft mbH.

Vertragsabschluß, Lieferumfang

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Aufname der Bestellung schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Nebenabsprachen und Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen.  Der Lieferumfang richtet sich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Eine Nachlieferung bleibt bei Lieferschwierigkeiten, auch wenn diese seitens der Lieferanten oder ihrer Erfüllungshilfen zu vertreten sind, ausdrücklich vorbehalten.

Erstattung durch die Krankenkasse oder andere Kostenträgern

Sie schliessen einen Liefervertrag mit der RehaMedia GmbH. Wünschen Sie dass die Kosten der bestellten Artikeln von einem Kostenträger übernommen werden, sollten Sie diese Artikel NICHT über diesen  Liefervertrag bestellen. Fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und reichen Sie diesen VOR der Bestellung beim Kostenträger ein. Den Anspruch auf Kostenerstattung durch die Reha Media GmbH nach Abschluss dieses ist ausserhalb der gesetzlichen Wiedergaberecht NICHT möglich. Dieses gilt auch wenn ein Kostenträger die bestellten Artikel nach Vertragsabschluss bewilligt.

Berechnung und Preise

Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Versandkosten. Die Berechnung der Lieferungen erfolgt aufgrund der am Tage der Auftragserteilung vereinbarten und bestätigten Preise. Dienstleistungen wie Einweisung, Schulung und Installation werden getrennt berechnet, je nach gefahrenen Kilometern, Fahrtzeit und Arbeitszeit.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen (mindestens 3%), über dem jeweiligen europäische Zentralbankdiskonsatz berechnet.
Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen die Besteller zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Streik und Aussperrung der unvorhergesehenen Umstände gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen.
Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
Der Besteller kann uns auffordern innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

Versand

Der Versand erfolgt aufgrund der besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.
Für Transportschäden haftet der jeweilige Transporteur.
Diesem sind auch offene und verdeckte Transportschäden innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.

Gewährleistung und Mängelhaftung

Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen schriftlich erfolgen. Bei verdeckten Mängeln, die durch fehlerhafte Fertigung des Herstellers entstanden sind, muss die Meldung spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Ware erfolgen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern nicht dem Lieferanten in Betrachtung des Mangels Vorsatz oder größere Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung; ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Ähnliches entstehen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

Urheberrecht des Lieferanten

Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte konstruktive Leitungen und Vorschläge für die Gestaltung der Ware, darf der Besteller nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten, insbesondere für Lieferungen und Zahlungen, ist für beide Teile Duisburg.

Rechtswirksamkeit und Ergänzung des Vertrages

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch eine andere ersetzt werden, die dem in diesem Vertrage zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien, nach Möglichkeit gerecht wird.

Laden sie die AGB's im PDF Format herunter:

AGB_RehaMedia_GmbH.pdf