
Für den Antrag beim Kostenträger (in der Regel die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsamt) benötigen Sie folgende Unterlagen:
Kostenvoranschlag (erhalten Sie von uns)
Gutachten/Stellungnahme (vom Therapeuten, Lehrer, Arzt o.ä.)
Ärztliches Rezept
Antragsschreiben
(Rezept und Stellungnahme sind in der Regel nur bei Anträgen an die Krankenkasse notwendig)
weitere Informationen zum Antragsverfahren
Stellungnahme Kommunikationsanbahnung
Stellungnahme einfache Kommunikationshilfe
Stellungnahme Kommunikationshilfe mit Symbol- und Schrifteingabe
Stellungnahme Augensteuerung Kind
Für Hilfsmittel gibt es keine Budgetierung und keine Richtgrößen, dies sollte man dem Arzt mitteilen, falls er Bedenken beim Ausstellen des notwendigen Rezeptes hat.
Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung):
Die Hilfsmittelverordnung belastet kein Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget.
Infoblatt zur Budgetierung von Hilfsmitteln (PDF-Datei 147KB)
Sollte der Kostenträger die Kostenübernahme des Hilfsmittels ablehnen, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
Vorgehen bei einer Ablehnung der Kostenübernahme:
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung formlosen Widerspruch einlegen.
Die Begründung mit Hilfe Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, Therapeut/in oder Hilfsmittelberater/in der RehaMedia GmbH formulieren, vom Arzt/von der Ärztin unterschreiben lassen und der Krankenkasse nachreichen
Rechtliche Informationen bei Ablehnung des Kostenträgers
(PDF-Datei 150KB)

"Sprechen ohne Stimme - Wie "Talker" synthetische Sprache erzeugen"
ein interessanter Einführungsartikel über elektronische Kommunikationshilfen bei br-online.de
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